Vertrag ist nicht verfallbar
Grundlage für die Ermittlung der Verfallbarkeit ist der Versicherungsbeginn. Sollte das Zusagedatum vor dem Versicherungsbeginn liegen, kann bereits die Unverfallbarkeit eingetreten sein.
Einer Übertragung der Ansprüche und Pflichten aus dieser Versicherung an den Arbeitnehmer (versicherte Person) bzw. den künftigen Arbeitgeber wird unwiderruflich zugestimmt.